Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Mietverträge zwischen Escort Dolls (nachfolgend „Vermieter") und einem Verbraucher/ einer Verbraucherin oder Unternehmer/ Unternehmerin (nachfolgend „Mieter/-in“). Die Mietsache (nachfolgend auch „Puppe“) bestimmt sich nach einem auf der Website des Vermieters aufgelisteten Mietgegenstandes.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche Kaufverträge zwischen Escort Dolls (nachfolgend „Verkäufer“) und einem Verbraucher oder Unternehmer n“).
1.3. Mieter/-in oder Käufer/-in kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Warenabholung oder beim Versand kann zum Altersnachweis die Vorlage eines gültigen Personalausweises verlangt werden.
1.4. Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Charaktereigenschaften und gezeigten Produktfotos einer Puppe sind frei erfunden und dienen lediglich dazu, die Phantasie anzuregen. Die Puppen sind nicht in der Lage, die beschriebenen Dienste selbständig auszuführen. Auch die auf den Produktfotos gezeigten Kleidungsstücke sind nicht Bestandteil des Angebots.
1.5. Durch diese AGB wird der Einbeziehung von eigenen Geschäftsbedingungen des Mieters/der Mieterin oder des Käufers/der Käuferin widersprochen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
1.6. Verbraucher/- jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.7. Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Vertragsschluss für Mietsachen
2.1. Die auf der Website des Vermieters („www.escortdolls.wien“) beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrages durch den Mieter/die Mieterin.
2.2. Der Mieter/die Mieterin kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter/die Mieterin, nachdem er die ausgewählten Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des, den Bestellvorgang abschließenden, Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter/die Mieterin das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Vermieter abgeben.
2.3. Der Vermieter kann das Angebot des Mieters/der Mieterin innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem
- er dem Mieter/der Mieterin eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
- er dem Mieter/der Mieterin die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
- er den Mieter/die Mieterin nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der oben genannten Annahmemöglichkeiten vor, so kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der oben genannten Möglichkeiten zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters/der Mieterin innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass das Angebot des Mieters/ der Mieterin erlischt.
2.4. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter/die Mieterin und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter/der Mieterin nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (E-Mail) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.
2.6. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Vermieters kann der Mieter/die Mieterin mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Mieter/die Mieterin im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
2.7. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E- Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter/die Mieterin hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter/die Mieterin bei dem Einsatz von SPAM- Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
- Vertragsschluss für Kaufprodukte
3.1. Die auf der Website des Verkäufers beschriebenen Kaufprodukte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Zwecke des Abschlusses eines Kaufvertrages durch den Käufer/die Käuferin.
3.2. Der Käufer/die Käuferin kann das Angebot über das in die Website des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Käufer/die Käuferin, nachdem er die ausgewählten Kaufprodukte in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des, den Bestellvorgang abschließenden, Buhons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Kaufprodukte ab. Ferner kann der Käufer/die Käuferin das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
3.3. Der Verkäufer kann das Angebot des Käufers/der Käuferin innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem
- er dem Käufer/der Käuferin eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Texform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer/bei der Käuferin maßgeblich ist, oder
- er dem Käufer/der Käuferin das Kaufprodukt überlässt, wobei insoweit der Zugang des Kaufproduktes beim Käufer/der Käuferin maßgeblich ist, oder
- er den Käufer/die Käuferin nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der oben genannten Annahmemöglichkeiten vor, so kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der oben genannten Möglichkeiten zuerst eintrih. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Käufers/der Käuferin innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass das Angebot des Käufers/ der Käuferin erlischt.
3.4. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Käufer/die Käuferin und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
3.5. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufers gespeichert und dem Käufer/der Käuferin nach Absendung von dessen Bestellung in Tex[orm (E-Mail) übermihelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht.
3.6. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Käufer/die Käuferin mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Die eigenen Eingaben kann der Käufer/die Käuferin im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis der Button angeklickt ist, der den Bestellvorgang abschließenden.
3.7. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche oder russische oder englische Sprache zur Verfügung.
3.8. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E- Mail und automaNsierter Bestellabwicklung stah. Der Käufer/die Käuferin hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Käufer/die Käuferin bei dem Einsatz von SPAM- Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
- Überlassung und Lieferung der Mietsache
4.1. Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Mieter/ von der Mieterin angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Vermieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2. Erfolgt eine Rücksendung der versandten Mietsache an den Vermieter durch den Lieferanten, aufgrund einer nicht erfolgreichen Zustellung beim Mieter/ bei der Mieterin, so trägt der Mieter/die Mieterin 100% der im Mietvertrag genannten Kosten. Dies gilt nicht, wenn der Mieter/ die Mieterin sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, der Vermieter hat ihm die Leistung in einer angemessenen Zeit vorher angekündigt.
4.3. Bei Selbstabholung informiert der Vermieter den Mieter/die Mieterin zunächst per E-Mail, per SMS oder Anruf darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser Information kann der Mieter/ die Mieterin die Mietsache, nach Absprache mit dem Vermieter, am Sitz des Vermieters abholen.
4.4. Der Vermieter liefert die Mietsache im von ihm angegebenen Lieferzeitraum an die vom Mieter/von der Mieterin angegebenen Lieferadresse. Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass gewisse Umstände, wie ein hohes Verkehrsaufkommen, ein überdurchschnittliches Bestellaufkommen oder individuelle Anforderungen seitens von Kunden zu Verzögerungen führen können und kann keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste, die aus solchen Verzögerungen resultieren.
- Liefer- und Versandbedingungen von Kaufprodukten
5.1. Sofern der Verkäufer den Versand der Ware anbietet, erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebiets an die vom Käufer/ der Käuferin angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die Lieferanschrift maßgeblich, die der Käufer/ die Käuferin während des Bestellvorgangs beim Verkäufer angibt. Wenn der Käufer/ die Käuferin jedoch die Zahlungsart PayPal oder andere Online Zahlungsanbieter wählt, ist die Lieferanschrift, die zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal oder anderen Zahlungsanbietern hinterlegt ist, maßgeblich.
5.2. Falls die Zustellung der Ware aufgrund von Gründen, die der Käufer/ die Käuferin zu verantworten hat, scheitert, trägt der Käufer/ die Käuferin die angemessenen Kosten, die dem Verkäufer dadurch entstehen. Diese Regelung gilt nicht für die Kosten der Hinsendung, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Die Regelung für die Rücksendekosten bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Käufer/ die Käuferin ergibt sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
5.3. Wenn der Käufer/ die Käuferin als Unternehmer/-in handelt, geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Käufer/ die Käuferin über, sobald der Verkäufer die Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonst zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt übergeben hat. Wenn der Käufer/ die Käuferin als Verbraucher/-in handelt, geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst auf den Käufer/ die Käuferin oder eine empfangsberechtigte Person über, sobald die Ware an den Käufer/ die Käuferin übergeben wird. Abweichend hiervon geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Käufer/ die Käuferin über, sobald der Verkäufer die Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonst zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt übergeben hat.
5.4. Bietet der Verkäufer die Ware zur Abholung an, so kann der Käufer/ die Käuferin die bestellte Ware innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Geschäftszeiten unter der vom Verkäufer angegebenen Adresse abholen.
5.5. Die Lieferzeit beträgt bei Lagerware 1-5 Werktage.
5.6. Der Verkäufer gibt unverbindliche Angaben zu den Lieferzeiten o.a. Lieferterminen der Produkte. Diese Angaben dienen lediglich als Richtwert und können von äußeren Umständen abhängen. Der Mieter/ die Mieterin ist sich bewusst, dass es zu Verzögerungen bei der Lieferung kommen kann, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen. Insbesondere sind die Lieferzeiten durch die Produktionszeit beim Hersteller und den Lieferwegen abhängig. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für solche Verzögerungen oder eventuelle daraus resultierende Schäden.
5.7. Im Falle von erheblichen Verzögerungen oder einer Nichtverfügbarkeit des bestellten Produkts wird der Verkäufer den Kunden umgehend darüber informieren und gegebenenfalls alternative Lösungen anbieten.
- Miete und Zahlungsbedingungen
6.1. Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website des Vermieters gesondert angegeben.
6.2. Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache, sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
6.3. Auf Wunsch des Mieters/der Mieterin vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind. Hierüber wird vom Vermieter eine Rechnung erstellt.
6.4. Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
- Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter/die Mieterin zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
6.5. Kündigt der Mieter/ die Mietern den Vertrag aus einem wichtigen Grund, ist er zum Schadensersatz für die entstandenen Aufwendungen und die geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung verpflichtet.
6.6. Der Schadensersatz beläuft sich auf den Gesamtbetrag (brutto) und ermäßigt sich wie folgt:
- Stornierung bis 7 Tage vor angegebenen Tag des Mietbeginns: kostenfrei
- Stornierung bis zu 2 Tage vor angegebenen Tag des Mietbeginns: 50 % des Bruttobetrages
- Stornierung innerhalb von 48h vorangegebenen Tag des Mietbeginns: 100% des Bruttobetrages
- Stornierung von Buchungen mit Hotelzimmer gelten wie oben genannt zzgl. der entstandenen Zimmerkosten im Hotel (2h: 50€ Brutto / 1 Nacht: 90€ Brutto)
Bei bereits geleisteter Vorauskasse werden etwaige Zahlungen einbehalten. Dem Mieter/ der Mieterin steht der Nachweis offen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend aufgeführten Beträge.
Auch bei Buchungen für den gleichen Tag der Bestellung gelten die oben genannten Stornobedingungen.
6.7. Bei ausbleibendem Zahlungseingang wird dem/der Mieter/in frühestens nach Ablauf von 14 Tagen nach dem ursprünglichen Zahlungstermin eine Zahlungserinnerung per E-Mail zugesandt. Ist dem Unternehmen keine E-Mail-Adresse des/der Mieter/in bekannt, erfolgt die Zahlungserinnerung postalisch an die hinterlegte Anschrift. Für jede der folgenden Mahnungen wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Sollte die in der Zahlungserinnerung gesetzte, individuell angepasste Frist zur Zahlung nicht eingehalten werden und keine Reaktion des/der Mieter/in erfolgen, werden in der Folge drei weitere Mahnungen versandt. Das Unternehmen behält sich vor, telefonischen Kontakt zum/zur Mieter/in aufzunehmen. Dabei kann es vorkommen, dass auf die Firma Escort Dolls und deren Unternehmensgegenstand hingewiesen wird, wobei versucht wird, dies zu vermeiden.
Wird auch nach der dritten Mahnung der fällige Betrag nicht vollständig beglichen, wird der Fall einem Inkassounternehmen zur weiteren Bearbeitung und Eintreibung des ausstehenden Betrages übergeben. Im Falle von Teilzahlungen wird die Zahlungsaufforderung um den bereits gezahlten Betrag reduziert und entsprechend weitergeführt, bis der gesamte ausstehende Betrag beglichen ist.
- Kaution und Rückgabe von Mietprodukten
7.1. Der Vermieter behält sich zur Sicherung seiner Ansprüche das Recht vor, vom Mieter/von der Mieterin eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren Höhe der Vermieter im Nachgang einer über die Websit getätigten Bestellung oder im Vornherein einer selbst angelegten Bestellung festlegen und mitteilen kann. Die Höhe der vom Mieter/von der Mieterin zu leistenden Kaution richtet sich nach dem Verkehrswert der Mietsache. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.
7.2. Gibt der Mieter/die Mieterin die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit vollständigen Zubehör zurück, so zahlt der Vermieter die vom Mieter/von der Mieterin gezahlte Kaution innerhalb von 1-7 Werktagen an den Mieter/die Mieterin zurück. Für die Rückzahlung der Kaution verwendet der Vermieter grundsätzlich das gleiche Zahlungsmihel, welches der Mieter/ die Mieterin für die Zahlung der Kaution verwendet hat.
7.3. Gibt der Mieter/die Mieterin die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhanden gekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter/die Mieterin dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.
7.4. Sofern keine Kaution vereinbart wurde, behält sich der Vermieter das Recht vor, bei Schäden an den Mietsachen Ansprüche geltend zu machen. Um den Schaden nachzuweisen, wird der Vermieter eine Fotodokumentation sowie ein Schadenprotokoll erstellen. Die Fotodokumentation und das Schadenprotokoll werden dem Kunden innerhalb von 1-7 Werktagen nach Rückgabe der Mietsachen zugesandt.
7.5. Falls die Mietsache erhebliche Schäden aufweist, die eine weitere Vermietung unmöglich machen, behält sich der Vermieter das Recht vor, Ansprüche in Höhe des aktuellen Zeitwerts der Mietsache geltend zu machen.
- Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
8.1. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter/die Mieterin. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
8.2. Das Mitnehmen der Mietsache ins Ausland ist nicht gestattet.
8.3. Der Mieter/die Mieterin ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese an Dritte weiter zu vermieten oder zu verleihen.
8.4. Die Mietsache inklusive des gesamten Zubehörs bleibt während des gesamten Mietzeitraums im Eigentum des Vermieters.
- Änderungen an der Mietsache
9.1. Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter/die Mieterin zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter/die Mieterin über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter/der Mieterin aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
9.2. Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter/die Mieterin bedürfen der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
9.3. Jeder auftretende Mangel, Schaden oder Verlust der Mietsache dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters/der Mieterin bei Mängeln
10.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
10.2. Der Mieter/die Mieterin hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
10.3. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters/der Mieterin kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter/die Mieterin wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
10.4. Eine Kündigung des Mieters/der Mieterin wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter/die Mieterin gegeben ist.
10.5. Die Rechte des Mieters/der Mieterin wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter/die Mieterin weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters/der Mieterin wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter/die Mieterin zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
- Kosten für Schäden und Zusatzdienstleistungen
11.1. Die Mietsache wird vom Vermieter in einem geprüften, gereinigten und desinfizierten Zustand übergeben. Sollte der Mieter/die Mieterin die Mietsache über den normalen Gebrauch hinaus verschmutzen, wird ihm ein Reinigungsmehraufwand von 39 € berechnet.
11.2. Insbesondere das Vaginalinsert ist nach Benutzung (Benutzung nur mit einem Kondom) durch den Mieter/die Mieterin herauszunehmen und zu reinigen.
11.3 Im Rahmen unseres Mietverhältnisses erwarten wir von den Mieterinnen und Mietern, die Produkte sorgfältig und verantwortungsbewusst zu behandeln. Für den Fall, dass es zu Schäden oder einem erhöhten Aufwand für die Reinigung und Instandsetzung kommt, gelten folgende Gebühren:
- Gemäß Punkt 11.1: Sollte das Produkt über das gewöhnliche Maß hinaus verschmutzt sein, wird eine Pauschale von 39€ für die zusätzliche Reinigung erhoben.
- Bei Feststellung einer signifikanten Verfärbung des Thermoplastischen Elastomers (TPE), welche die äußere Haut der Mietgegenstände bildet, mit einer Ausdehnung von mindestens 5×5 Zentimetern, die eine spezialisierte Behandlung erforderlich macht, wird seitens des Vermieters eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung gestellt. Sollten multiple Verfärbungen vorliegen oder sich eine Verfärbung über den gesamten Körper des TPE erstrecken, behält sich der Vermieter vor, Schadensersatz in Höhe des Zeitwerts des Mietobjekts zu fordern, um die Integrität und den Wert des Mietgegenstands zu wahren.
- Für die Reparatur eines Schnittes im TPE, der mindestens 5 cm breit oder tief ist, berechnen wir 15€.
- Für die Instandsetzung eines defekten Gelenks wird seitens des Vermieters eine Gebühr in Höhe von 90 Euro erhoben. Im Falle, dass ein Gelenk irreparabel beschädigt ist und dadurch das Mietobjekt für zukünftige Vermietungszwecke unbrauchbar wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, Schadensersatz in Höhe des aktuellen Zeitwertes des betreffenden Mietgegenstandes geltend zu machen, um den entstandenen Wertverlust adäquat zu kompensieren.
- Falls das Produkt mit Körperflüssigkeiten verschmutzt wurde, die eine spezielle Reinigung erfordern, wird eine Gebühr von 60€ fällig.
- Falls Mieterinnen und Mieter bei Rückgabe des Produkts bestimmte Gegenstände nicht zurückgeben oder im nicht gebrauchtbaren Zustand zurückgegeben werden, erheben wir folgende Gebühren:
- USB Heizstab: 40€
- Haarbürste: 20€
- Insert/Kit: 80€
- Kleidungsstück: 40€
- Perücke: 60€
- Einzelnes Auge oder Paar: 60€
- USB-C Kabel: 39€
- Netzstecker: 19€
- Silikoncase: 69€
- Tragetasche: 590€
Wir bitten die Mieterinnen und Mieter, die Produkte mit Respekt zu behandeln, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren dazu dienen, die Integrität und Qualität unserer Produkte zu wahren und unseren zukünftigen Mieterinnen und Mietern ein gleichwertiges Erlebnis zu bieten.
Es gelten weiterhin alle in §7 genannten Absätze ohne Einschränkung.
- Haftung
12.1. Sowohl der Vermieter als auch der Mieter/die Mieterin verpflichten sich, alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendigen Vertrags-, Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten zu achten und zu wahren. Bei einer Pflichtverletzung können vertragliche, vertragsähnliche und gesetzliche, auch deliktische Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz entstehen und gegebenenfalls geltend gemacht werden. Notwendige Vertrags-, Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten sind Pflichten, die sich aus dem Vertrag für den Vermieter und Mieter/Mieterin ergeben und zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt werden.
12.2. Der Vermieter haftet grundsätzlich nur für Umstände, die er zu vertreten hat. Dies liegt vor:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
12.3. Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern er diesen zu vertreten hat.
12.4. Der Mieter/Die Mieterin nimmt zur Kenntnis, dass der Einsatz der Mietprodukte sexuelle Handlungen umfassen kann, welche ein inhärentes Risiko für Verletzungen, Unfälle oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen bergen können. Der Mieter/Die Mieterin willigt ein, dass die Gesellschaft keinerlei Haftung für körperliche Schäden, Beschädigungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen übernimmt, die aus derartigen Handlungen resultieren, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf:
- Körperliche Verletzungen jeder Art, die dem Mieter/der Mieterin oder Dritten zugefügt werden, während sie die MIetprodukte] in Gebrauch nehmen.
- Gesundheitliche Probleme oder Komplikationen, die sich als direkte oder indirekte Folge der Nutzung der Mietprodukte ergeben.
Der Mieter/Die Mieterin verpflichtet sich, sämtliche gebotenen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Verletzungen oder Beschädigungen zu minimieren und die Mietprodukte gemäß den Vorgaben und Empfehlungen des Vermieters zu nutzen.
Der Vermieter trägt keine Verantwortung für indirekte, zufällige, nachfolgende oder exemplarische Schäden, die aus dem Einsatz der Mietprodukte resultieren, unabhängig davon, ob dem Vermieter die Möglichkeit solcher Schäden bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
12.5. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung im Falle eines Kaufes durch einen Käufer/eine Käuferin.
- Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
13.1. Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter/ der Mieterin auf der Website des Vermieters mitgeteilt und ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.
13.2. Die Mietzeit beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter/die Mieterin.
13.3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. per E- Mail).
- Rückgabe der Mietsache
14.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter/die Mieterin dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
14.2. Der Mieter/die Mieterin hat die Kosten für die Wiederherstellung bei allen von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
14.3. Ist der Mieter/die Mieterin durch den Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.
14.4. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter/die Mieterin verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
- Datenschutz
15.1. Im Rahmen der vertragsgemäßen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten des Mieters/der Mieterin erhoben und verarbeitet, soweit diese hierfür erforderlich sind und die Datenverarbeitung durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
15.2. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich, sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
15.3. Weitere Informationen bzgl. des Datenschutzes sind auf unserer Internetseite zu finden
- Widerrufsrecht
16.1. Mieter/innen und Käufer/innen steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
16.2. Das Widerrufsrecht kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene ausgeschlossen sein, wenn die Hygieneversiegelung nach der Auslieferung der Mietsache entfernt wurde.
16.3. Gemäß ABGB wird dem Verbraucher hinsichtlich der hier offerierten Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, kein Widerrufsrecht eingeräumt. Demnach erlischt das Widerrufsrecht des Käufers mit Vertragsschluss unmittelbar und unwiderruflich für solche Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass mit der Bestätigung der Bestellung unter Berücksichtigung seiner individuellen Konfigurationen das Widerrufsrecht effektiv und mit sofortiger Wirkung erlischt.
16.4. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
- Schlussbestimmungen
17.1. Jegliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
17.2. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: hhps://ec.europa.eu/ consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch grundsätzlich bereit.
17.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, oder in Folge einer Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, oder weisen diese AGB Lücken auf, so sind sich der Vermieter und Mieter/ Mieterin darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt bleiben und folglich ihre Wirksamkeit behalten.
17.4. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, oder durch Unwirksamkeit oder Nichtigkeit Regelungslücken entstehen, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck der AGB vereinbart hähen, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
17.5. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung ergeben, unterliegen österreichischen Recht.